Mietzahlungen in Zeiten von Corona

Der Bundestag hat aufgrund der Corona-Pandemie am 25. März Beschlüsse gefasst die den Kündigungsschutz bei Mietwohnungen betreffen: Wer aufgrund von Einkommensverlusten „Hartz IV“ beantragt, muss vorläufig nicht mehr die eigenen Vermögensverhältnisse offen legen und wird in den nächsten sechs Monate auch nicht aufgefordert die Wohnkosten durch Umzug zu senken. Zudem hat man Kündigungsschutz, wenn man in den nächsten drei Monaten die Miete nicht zahlen kann und glaubhaft machen kann, dass dies im Zusammenhang mit Corona steht.

Das Ganze hat jedoch einen Haken, denn innerhalb von zwei Jahren muss die Miete mit Zinsen nachgezahlt werden. Ungewiss ist bisher, wie mit Mietschulden verfahren wird, die nicht von Sozialleistungen abgedeckt sind.

Den Entwurf zu dieser Gesetzesänderung könnt ihr hier einsehen.

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