Zwangsräumung verhindern – Entmietung stoppen !

Arno-Nitzsche-Straße 17, Leipzig-Connewitz

Eure Unterstützung wird bei der Verhandlung zur Räumungsklage am Freitag, 10. Januar 2020 benötigt. Die Verhandlung findet 13:00 Uhr im Saal 146 des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göhring-Straße 64 statt.

Antworten auf Fragen oder weitere Informationen erhaltet ihr hier: fuerdaspolitische@riseup.net vernetzung-sued@protpnmail.com

2 Gedanken zu „Zwangsräumung verhindern – Entmietung stoppen !

  1. Mein Sohn hat mir mal gesagt, dass man sich immer drei Meinungen anhören soll, bevor man sich festlegt – ich neige nämlich dazu, mich grundsätzlich auf die Seite der „Schwachen und Armen“ zu stellen. Es ist erschreckend und beängstigend, wie leicht es heute ist, gegen einen Menschen und sein Vorhaben Meinung und Stimmung zu machen. Sind die Mieter dieses Projekts wirklich der Meinung, das Lothar Trabert das Feinbild des „Kapitalistenschweins aus Westen“ darstellt? Die Leipziger sollten es eigentlich besser wissen, da sie genug Negativbeispiele vor Ort haben. Ich kann durchaus verstehen, dass man erst einmal voreingenommen und ängstlich ist, wenn es heißt, dass ein Objekt verkauft wurde (wobei die Mieter die Möglichkeit hatten, es selbst zu erwerben…). L. T. wollte sich einen Traum erfüllen mit einem wundervoll sarnierten und restaurierten Objekt, in dem eine harmonische Hausgemeinschaft auf Dauer ein zuhause hat. Finden sie, dass es typisch für einen Investor ist, dass er an in diesem Umfang selbst Hand anlegt bei der Sarnierung. Jede Stuckdecke, jeder alte Holzfußboden etc. soll erhalten bleiben, die Kosten für alle so niedrig wie möglich gehalten werden. L. T. ist für jedes Gespräch, das zielführend ist offen. Wohnungen können getauscht werden, Eigenleistung kann erbracht werden u.v.m. Das das alles nicht umsonst ist, muss doch jedem klar sein. Und die zu erwartende Mieterhöhung ist doch mehr als moderat! Um jetzt auf die Räumungklage zu kommen: Wo ist denn diese tolle Hausgemeinschaft, die diesen Mieter unterstützt hat und zwar in Taten? Man hätte eine Patenschaft für diesen Herrn übernehmen können, die dafür sorgt, dass diese Wohnung nicht verwahrlost. L. T. hätte sich mit Sicherheit zu einem früheren Zeitpunkt darauf eingelassen. Mir ist unbegreiflich, dass diese Hausgemeinschaft diese Chance nicht nutzt. Nachdem was L. T. bisher widerfahren ist, hätte ich nicht mehr die Motivation und den Idealismus dieses wunderschöne Objekt zu erhalten – ich würde es schnellstmöglich an den meistbietenden Investor verkaufen. Dann würden Begriffe wie „Entmietung“ ganz schnell zur Realität.

    • Hallo Frau Reis,

      es ist gibt eine dritte Meinung, die Sie vielleicht interessiert: Herr Trabert ist augenscheinlich nicht so gütig und gerecht, wie Sie glauben, auch wenn ihr Sohn, wahrscheinlich durch Ihre Vermittlung, in der Arno-Nitzsche-Straße 17 wohnen durfte. Ob Herr Trabert, wie behauptet, neuen Wohnraum für Menschen seines Gefallens schafft oder in seinem neuesten Eigentum eine verdeckte Entmietungspolitik betreibt oder lediglich unliebsame Mieter:innen, die seine Mietsteigerungen nur im gesetzlichen Rahmen akzeptieren wollen, entfernt, mag dahin gestellt sein. Fest steht, dass er zumindest großzügig mit dem Instrument der Eigenbedarfskündigung umgeht. Das durfte ich leider am eigen Leib erfahren und zwar nach einem gescheiterten Mieterhöhungsverlangen.
      Aber der Reihe nach: Herr Traberts erster Versuch einer Eigenbedarfsklündigung gegen einen anderen Bewohner des Hauses scheiterte im Jahr 2018 daran, dass zu diesem Zeitpunkt zwei größere Wohnungen im Vorderhaus frei waren. Diese Wohnungen wurden daraufhin bis Ende des Jahres 2020 modernisiert und neu vermietet. Aufgrund der Neuvermietungen wurde eine ca. 80 m² große, frisch renovierte Wohnung im Hinterhaus frei. Darüber zog auch der Mieter, welchen Herr Trabert vergeblich heraus kündigen wollte aus, so dass auch hier eine ca 90 m² Wohnung modernisiert werden konnte. Der Mieter, gegen dessen Zwangsräumung hier mobilisiert werden sollte, bat u.a. mich ob seiner Situation um Hilfe. Diese Hilfe bestand vornehmlich in der Verbesserung des Zustands seiner Wohnung und nach der Räumung, auch in der Wohnungssuche. In jener Zeit wurde gegen ausgewählte Mieter:innen ein (weiteres) Mieterhöhungsverlangen ausgesprochen-ich gehörte natürlich dazu- obwohl laufend saniert wurde und die Wohnqualität entsprechend niedrig war. Dieses Mietverlangen war wiederum nicht erfolgreich und wurde beigelegt, da ich der Verlegung von Heizungsrohren durch meine Wohnung und einen Anschluss zustimmte daran – das war anscheinend ein Fehler. Denn im Mai des Jahres 2021 erhielt die Eigenbedarfskündigung. Begründung: Herr Lothar Trabert und seine Frau Dr. Kira Feldmann benötigen in Leipzig eine Zweitwohnung, welche über Zentralheizung verfügt und auch repräsentativ genug für Gäste ist. Anzumerken ist allerdings, dass sich Frau Dr. Feldmann äußerst selten in Leipzig aufhält und Ihr bzw. Herrn Lpthar Trabert eine 80 m² im Hinterhaus zur Verfügung stand, welche zwar renoviert, aber noch nicht modernisiert war. Außerdem gab es, wie, beschrieben, noch eine frei sonnige 90 m² große, noch nicht modernisierte Wohnung und eine ca. 60 m² große Wohnung im Hinterhaus. Erstere befand sich übrigens in der Modernisierung und wurde einen Tag nach Ablauf meiner Kündigungsfrist (Februar 2022) ebenfalls neu vermietet, Die 60 m² große Wohnung bezog ihr Sohn, allerdings mit Ofenheizung..
      Dass ich die Eigenbedarfskündigung erhielt, lag zum einen wahrscheinlich am Einsatz für meine geräumten Nachbarn und zum anderen an meiner Verwundbarkeit. Ich hatte eine schwierige Beziehung beendet und bewohnte die Wohnung zum Zeitpunkt der Kündigung allein. Ich war allerdings auch bemüht diesen Zustand zu beenden. Darüber hinaus war die Wohnung, zumindest auf dem Papier, auch vor Anschluss an die Zentralheizung, mit einer besseren Heizung ausgestattet – einer Gasetagenheizung aus den frühen 90er oder späten 80er Jahren.

      das Ende vom Lied:Die Eigenbedarfskündigung ist wahrlich zu einer Anti-Mieter:innen-Waffe geworden. Natürlich haben HerrTrabert und Frau Feldmann ihre Räumungsklage gegen mich gewonnen. Beide können äußerst charmant und bodenständig daherkommen. Außerdem scheint es eine natürliche Affinität zwischen den, meist nicht einheimischen, Richter.innen und Grundbesitzern zu geben. Die frühere Eigenbedarfskündigung, die freien Wohnungen und auch ein Protokoll über die tatsächlichen Aufenthalte der Vermieter – wurden vom Gericht nicht beachtet. Bis auf einen Austausch des Klingelschilds und die Herbeischaffung weniger Einrichtungsgegenstände, die auf einen vorübergehenden Aufenthalt deuten, ist auch nach über einem Jahr Räumung nichts an der betreffenden Wohnung geschehen. Man könnte einwenden, das Herr Trabert, verständnisvoll wie er ist, NACH meinem Hinweis auf die leerstehenden Wohnungen, eine ca 40 m² große modernisierte Wohnung im Hinterhaus – die des geräumten Nachbarn, mit 3,50 € pro m² Preiszuschlag angeboten hatte. Ich kann dies jedoch nur als einen Methode sehen, Menschen, die nicht in das Weltbild der Vermieterinnen passen loszuwerden und wenn dies nicht ganz klappt, dann wenigstens, den Wunschmietpreis möglichst schnell zu erreichen.

      Warum muss es ausgerechnet Leipzig Connewitz sein, wenn seine Menschen nicht gefallen und nur das, was mensch aus der Heimat kennt, bleiben darf ?
      Was bleibt ist Hilflosigkeit, beinahe Verzweiflung. Der Staat schützt Mieter:innen nicht. Das Mietrecht ist zahnlos. Und Trauer, ich habe 17 Jahre in diesem Haus gewohnt, jeden Flecken geatmet. Es gehört zu mir und ich zu ihm, auch wenn ich dort nicht mehr wohnen darf. Und Wut auf diese Selbstgerechtigkeit und meine Machtlosigkeit.
      Falls dies jemensch in einer ähnlichen Situation lesen sollte: Holt euch soviel Hilfe wie möglich, schaltet die Presse ein und habt keine Skrupel vor allen Maßnahmen innerhalb des rechtlichen Rahmens und vertraut NICHT darauf, dass ihr ohne dies Recht bekommt!

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